Neuartiges Coronavirus

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Muss der Betrieb Maßnahmen einleiten?

Nur, falls Betriebe ihre Beschäftigten über das allgemeine Risiko hinaus gefährden, müssen sie besondere Maßnahmen gegen diese Gefährdung treffen. Eine solche besondere Gefährdung besteht aktuell in keinem durch mich betreuten Betrieb. In diesem Fall gelten für den Betrieb die allgemeinen Hinweise und ggf. Verfügungen vom Robert-Koch-Institut und den Landes- oder örtlichen Gesundheitsämtern. Aktuell gibt es von diesen Stellen keine spezifischen Anordnungen für die Allgemeinheit.

Soweit im Gesundheitswesen oder bei Auslandseinsätzen spezifische Gefahren vorliegen, so werden Fragen dazu von den oben genannten zuständigen Behörden beantwortet.

Welche Maßnahmen können im Betrieb sinnvoll sein?

Sinnvoll ist die Einhaltung der allgemeinen Hygiene:

  • Hände waschen! (Coronaviren sind behüllte Viren und eben diese notwendige Hülle wird durch Seifen geschädigt)
  • ggf. Desinfektionsmittel (Mittel mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren), „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“)
  • 1 Meter Abstand zu Kranken
  • Niesen und Husten nur in die Armbeuge
  • Mundschutz ist in der aktuellen Situation für die Allgemeinheit nicht sinnvoll.

Ein Gedanke zu „Neuartiges Coronavirus

  1. Vielen Dank für den Artikel! Meine Firma ist auf der Suche nach einem neuen Arzt für Betriebsmedizin, da der vorherige in Rente geht. In der Zwischenzeit bin ich allerdings für die Instandhaltung der medizinischen Maßnahmen in der Praxis unserer Firma verantwortlich. Daher ist es gut zu wissen, dass wir nur Maßnahmen im Falle von übermäßiger Gefährdung treffen müssen.

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