SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (Einordnung von Beschäftigten in Risikogruppen hinsichtlich der vermuteten Schwere eines Corvid-19-Krankheitsverlaufs:)

Veröffentlicht

Einordnung der Beschäftigten in Risikogruppen hinsichtlich der vermuteten Schwere eines Corvid-19-Krankheitsverlaufs: Aktuell ist diese Einschätzung fachlich fundiert nicht möglich. Zur Einschätzung fehlt eine Angabe, ab welchem Risiko eine Einstufung in eine Risikogruppe erfolgen soll. So ergäben sich ganz andere Zahlen , je nachdem, ob ein Risiko von 0,1% oder ein Risiko von 3% für einen tödlichen Verlauf für akzeptabel gehalten wird.

Weiter fehlt eine Klarstellung, nach welcher Institution oder Fundstelle überhaupt Risikofaktoren aufgenommen werden. Als Beispiel sei die Auflistung im British Medical Journal https://www.bmj.com/content/369/bmj.m1985 und die Auflistung beim RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html (Stand 29.05.2020) genannt. Einmal gehören Raucher zur Risikogruppe, das andere Mal nicht.

Nach letzterer Fundstelle sind Männer zwar ungefähr gleich häufig wie Frauen von tödlichen Verläufen betroffen. Dies gilt jedoch nur bezogen auf alle Altersgruppen. Werden jedoch nur Menschen im erwerbsfähigen Alter betrachtet, so ist der Anteil der verstorbenen Männer deutlich höher als der Anteil der verstorbenen Frauen.

Nach ersten Untersuchungen im Januar spielt die Blutgruppe eine Rolle, wer zur Risikogruppe gehört. Diese zunächst „verwegen“ klingenden Bericht sind inzwischen durch zahlreiche Kontrollstudien (https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.05.31.20114991v1 oder https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/113527/Genvarianten-erhoehen-Risiko-auf-schweren-Verlauf-von-COVID-19 ) hinreichen bestätigt. Damit stellt sich natürlich die Frage, soll auch die Blutgruppe ein Kriterium für eine eventuelle Freistellung von der Arbeit sein?

Zusammengefaßt: Die Einordnung von Beschäftigten in Risikogruppen hinsichtlich der vermuteten Schwere eines Corvid-19-Krankheitsverlaufs ist ziemlich variabel. Es fehlen sowohl eine verbindliche Datengrundlage als auch eine Bennung des akzeptablen Restrisikos.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


*