Leistungen

Information und Beratung

Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften legen großen Wert auf die beratende Tätigkeit des Betriebsarztes.

Umfang und Inhalt dieser Betreuung sind in der DGUVV2 geregelt

 

Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV

In der Praxis werden alle Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV) durchgeführt. Fast alle Untersuchungen können auch vor Ort im Betrieb durchgeführt werden.

Durchführung von Eignungsuntersuchungen

In der Praxis werden alle Eignungsuntersuchungen nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung, der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Eignungsuntersuchungen, nach BG-Recht (G25 „Fahr-, Steuer- und Regelungstätigkeiten“, G28 „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“ G41 „Absturzgefahr“, H-Untersuchungen durchgeführt. Viele Untersuchungen können auch vor Ort im Betrieb durchgeführt werden.

Seit Umstellung der Rechtsgrundlage für Untersuchungen von BG-Recht auf staatliches Recht kann  der Arbeitgeber nach laufender Rechtsprechung Eignungsuntersuchungen nur bei Einstellung, Tätigkeitswechsel oder bei konkretem Verdacht der Nichteignung verlangen. In der Raxis verlangen viele Unternehmen weiter Eignungsuntersuchungen wie zuvor im regelmäßigen Turnus.

Hinsichtlich der turnusmäßigen Durchführung von Eignungsuntersuchungen unterscheiden sich Betriebsarztpraxen. In einigen Praxen werden solche Untersuchungen ohne Änderungen wie zuvor durchgeführt. In einigen Praxen werden solche Untersuchungen nicht mehr durchgeführt. In einigen Praxen, auch in unserer, werden solche Untersuchungen unter Änderungen durchgeführt. Dazu erfolgt zunächst eine Abklärung wozu die Untersuchungen benötigt werden. Anschließend wird mit dem Unternehmen besprochen, ob sie überhaupt Sinn macht. Ist dies erfüllt wird der genaue Untersuchungsumfang abgesprochen. Häufig ist es sinnvoll eine Personal- oder Dienstvereinbarung darüber zu schließen. Die Durchführung der Eignungsuntersuchung erfolgt dann in aller Regel wie eine Vorsorgeuntersuchung.

Biomonitoring

Haben Beschäftigte Umgang mit Gefahrstoffen lassen sich diese Gefahrstoffe oder deren Abbauprodukte im Blut oder Urin nachweisen. Der Vorteil diess Vefahrens gegenüber der Bestimmung eines Gefahrstoffes in der Arbeitsplatzatmosphäre ist zunächst ganz banal, man weiß, was wirklich beim Beschäftigten ankommt. Der besondere Vorteil ist die Individualität des Verfahrens, so können individuelle Dispositionen untersucht werden, welche die Gefahrstoffaufnahme beeinflussen. Ein letzter Fall bei uns war ein stark kurzsichtiger Mitarbeiter, der einfach immer näher an der Gefahrenquelle war.