Masernschutzgesetz: betroffene Personen in Kommunalverwaltungen
Das Masernschutzgesetz fordert von Beschäftigten und Betreuten für bestimmte Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser usw. den Nachweis einer Immunität gegen Masern. Eingeschlossen in diese Nachweispflicht sind alle, die an einer der folgenden Einrichtungen tätig sind, unabhängig von ihrem rechtlichen Beschäftigungsstatus. Dabei gelten als tätig, alle Personen, die regelmäßig (nicht nur für wenige Tage) und nicht nur […]