Leistungen

Information und Beratung

Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften legen großen Wert auf die beratende Tätigkeit des Betriebsarztes.

Umfang und Inhalt dieser Betreuung sind in der DGUVV2 geregelt

Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV

In der Praxis werden alle Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV) durchgeführt. Fast alle Untersuchungen können auch vor Ort im Betrieb durchgeführt werden. Einzelne Untersuchungen führen wir nicht durch. Dieses Angebot richtet sich lediglich an Firmen mit denen wir einen Grundbetreuungsvertrag abgeschlossen haben.

Durchführung von Eignungsuntersuchungen

In der Praxis wurden alle Eignungsuntersuchungen nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung, der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Eignungsuntersuchungen, nach BG-Recht (G25 „Fahr-, Steuer- und Regelungstätigkeiten“, G28 „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“ G41 „Absturzgefahr“, H-Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchung nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung führe ich nicht mehr durch, da die sehr zeitintensive Schulung und Prüfung dazu nur für 5 Jahre gilt und ich in den letzten 10 Jahren nur zwei Anfragen dazu hatte.

Seit Umstellung der Rechtsgrundlage für Untersuchungen von BG-Recht auf staatliches Recht kann  der Arbeitgeber nach laufender Rechtsprechung Eignungsuntersuchungen nur noch bei Einstellung, Tätigkeitswechsel oder bei konkretem Verdacht der Nichteignung verlangen.

In der Raxis verlangen jedoch einige Unternehmen weiter Eignungsuntersuchungen wie zuvor im regelmäßigen Turnus. Im Rahmen der Grundbetreuung berate ich zu dieser wichtigen gesetzlichen Änderung

Biomonitoring

Haben Beschäftigte Umgang mit Gefahrstoffen lassen sich diese Gefahrstoffe oder deren Abbauprodukte im Blut oder Urin nachweisen. Der Vorteil diess Vefahrens gegenüber der Bestimmung eines Gefahrstoffes in der Arbeitsplatzatmosphäre ist zunächst ganz banal, man weiß, was wirklich beim Beschäftigten ankommt. Der besondere Vorteil ist die Individualität des Verfahrens, so können individuelle Dispositionen untersucht werden, welche die Gefahrstoffaufnahme beeinflussen. Ein letzter Fall bei uns war ein stark kurzsichtiger Mitarbeiter, der einfach immer näher an der Gefahrenquelle war.